Auswirkungen der Gesundheitsreform 2007/2011 und des GKV-Finanzierungsgesetzes auf die private Krankenversicherung
Basistarif
Die privaten Krankenversicherungen müssen seit dem 1. Januar 2009 einen Basistarif auf Grundlage der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) anbieten – ohne Gesundheitsprüfung. Es gibt keine Risikozuschläge oder Risikoausschlüsse und dieser Grundtarif muss allen ehemaligen PKV-Versicherten und allen freiwillig gesetzlich Versicherten zugänglich gemacht werden. Neu geregelt wurde die Festsetzung des Höchstbetrages im Basistarif.
Wechsel innerhalb der PKV
Für PKV-Versicherte, die innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in den Basistarif wechseln, werden die Altersrückstellungen vollständig übertragen.
Wechsel von PKV zu PKV
Neukunden der privaten Krankenversicherung können bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung die gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen. Allerdings werden nur die Rückstellungen übertragen, die auf dem neuen Basistarif beruhen. Beiträge des Versicherten in weitere Tarife mit Altersrückstellungen müssen weiterhin nicht übertragen werden.
Versicherte Personen
Grundsätzlich ist der gleiche Personenkreis eingeschlossen wie bisher. Es gibt allerdings eine Neuerung: Arbeitnehmer müssen nur noch ein Jahr oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, bevor sie in die PKV wechseln dürfen. Diese Regelung gilt seit Januar 2011.
