Private Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie bei Fremden einen Schaden verursacht haben. Sie regelt die entstandenen Schäden und schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen.

Vorteile

  • Schützt Sie und Ihr Vermögen vor finanziellen Verlusten
  • Weltweiter Schutz rund um die Uhr
  • Zusätzliche Leistungen bei verschiedenen Tarifen

Einzelheiten zur Privathaftpflichtversicherung

Wer braucht eine Private Haftpflichtversicherung?
Wer ist versichert?
Was ist versichert?
Wie hoch muss die Deckungssumme sein?
Wer ist nicht versichert?
Was ist nicht versichert?

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Jeder Erwachsene und jede Familie sollten über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Sie schützt umfangreich vor den Gefahren des Alltags.
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Wer ist versichert?

In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Die meisten Tarife schließen auch  Lebenspartner und nichteheliche Lebensgefährten ein. Besonders preisgünstige Angebote gibt es für Singles.

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Was ist versichert?

Durch die Versicherung werden berechtigte Schadensersatzansprüche reguliert, die an Sie gestellt werden. Zuvor prüft der Versicherer die Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.

Grundsätzlich sind Personen- und Sachschäden versichert. In vielen Tarifen sind Mietsachschäden und Vermögensschäden bis zu einer bestimmten Summe ebenfalls versichert.
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Wie hoch muss die Deckungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte stets hoch genug gewählt werden. Bei „normalen“ Sachschäden reicht zwar zumeist eine relativ niedrige Deckungssumme aus, doch wenn z.B. ein Mensch durch Ihr Verschulden zum Pflegefall wird, kommen meist hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zu. Dann ist eine entsprechend hohe Versicherungssumme besonders wichtig,  damit Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.
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Wer ist nicht versichert?

Spätestens wenn Kinder heiraten, die bisher bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums können die Kinder nicht länger bei den Eltern mitversichert bleiben.

Weitere Personen im selben Haushalt, z.B. Verwandte, sind nicht automatisch mitversichert, können jedoch oft mitversichert werden.
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Was ist nicht versichert?

Aus leicht nachvollziehbaren Gründen können vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert werden. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn dieser bei im selben Vertrag mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung z.B. nicht, wenn das Kind den Fernseher der Eltern kaputt macht.
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