Die Rechtsschutzversicherung
Ein Rechtsstreit kostet immer Geld. Ihr Gegner muss diese Kosten nur dann übernehmen, wenn er vor Gericht verliert. Daher scheuen viele Bürger solch eine Auseinandersetzung aus Sorge vor den entstehenden Kosten – und das selbst dann, wenn sie sich 100 %-ig im Recht fühlen. Eine Rechtsschutzversicherung kann sämtliche Kosten für Rechtsstreitigkeiten abdecken, die Sie führen müssen.
Einzelheiten zur Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung
Was ist versichert?
Was ist nicht versichert?
Welche Kosten sind versichert?
Wer ist versichert?
Wo gilt die Versicherung?
Gibt es Wartezeiten?
Was ist versichert?
Grundsätzlich können die meisten rechtlichen Belange abgesichert werden. Je nach Bedarf sind außerdem für verschiedene juristische Bereiche spezielle Versicherungen möglich.
Die Absicherung der Teilnahme am Straßenverkehr ist besonders wichtig für Sie als:
- Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insassen aller auf Sie zugelassenen Fahrzeuge
- Fahrer fremder Fahrzeuge
- Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast öffentlicher Verkehrsmittel
Was ist nicht versichert?
Vom Versicherungsschutz sind u.a. ausgeschlossen:
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter – das übernimmt ggfls. Ihr Haftpflichtversicherer
- Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
- Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die im selben Vertrag mitversichert sind
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Spekulationsgeschäften
- Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
- Streitigkeiten, die bei der Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien entstehen
- Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken
- Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen
Leistungsarten
Die Rechtsschutzversicherung enthält regelmäßig verschiedene Leistungen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen
- Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen.
- Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren
- Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für den Rat eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt
Welche Kosten sind versichert?
Bis zu der im Vertrag ausgewiesenen Versicherungssumme wird u.a. geleistet für:
- Kosten des eigenen Anwalts
- Kosten eines Korrespondenzanwalts bei größerer Entfernung des zuständigen Gerichtes vom Wohnort des Versicherungsnehmers
- Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
- Gerichtsvollzieherkosten
- Kosten eines eigenen Sachverständigen
- Kosten zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
- Kosten zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
- Kosten bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.
- Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde
- Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
- Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zur Erstattung verpflichtet ist
Wer ist versichert?
Je nach Bedarf lassen sich verschiedene Personen versichern:
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte, Lebenspartner oder nichtehelicher Lebensgefährte
- Minderjährige Kinder
- Volljährige, unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
Wo gilt die Versicherung?
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz weltweit. Bestimmte rechtliche Auseinandersetzungen müssen jedoch in Deutschland ausgetragen werden, z.B. besteht der Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz nur vor deutschen Gerichten.
Gibt es Wartezeiten?
Eine Wartezeit von drei Monaten besteht regelmäßig u.a. im
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
Dies soll verhindern, dass eine Rechtsschutzversicherung erst abgeschlossen wird, wenn sich ein Schadenfall bereits abzeichnet.
Die Wartezeit entfällt regelmäßig, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und sich der neue Vertrag nahtlos anschließt.
Keine Wartezeit besteht grundsätzlich für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zumeist kaum vorhersehbar ist:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz