Tierhaltung
Als Halter eines Tieres haften Sie für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass Sie dieses Tier besitzen genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können (Gefährdungshaftung).
Die separate Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher eine zwingende Notwendigkeit, sofern Ihre Tiere nicht bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind.