Berufsunfähigkeit
Durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, das kann jedem passieren. In jedem Alter. Hauptursachen sind seit Jahren Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparates, außerdem Krebs sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund scheidet deshalb etwa jeder Vierte vorzeitig aus dem Berufsleben aus, rund 1/3 ist dabei noch keine 45 Jahre alt.
Die meisten Betroffenen haben dann neben den gesundheitlichen auch erhebliche finanzielle Probleme, wenn sie allein auf Leistungen der Sozialversicherung angewiesen sind.
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten im Regelfall nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld, das jedoch deutlich geringer als das persönliche Nettoeinkommen ist.
Danach kann sich eine – zumeist niedrige – Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung anschließen. Für alle ab dem 02.01.1961 Geborenen gilt dabei u.a.:
- volle EM-Rente bei weniger als 3 Stunden zumutbarer Arbeitszeit täglich
- halbe EM-Rente bei weniger als 6 Stunden zumutbarer Arbeitszeit täglich
Kein Anspruch besteht für Versicherte, die täglich mindestens 6 Stunden arbeiten können. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Gesetzliche Rentenversicherung bei der Prüfung nicht auf das persönliche Berufsbild, sondern die (theoretische) Einsatzfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt abstellt. Ein konkreter Arbeitsplatz muss dabei nicht nachgewiesen werden. Günstigere Reglungen gelten nur für vor dem 02.01.1961 Geborene (Vertrauensschutz).
Selbstständige haben sehr häufig überhaupt keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Bei Beamten tritt anstelle der Begriffe Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung die Dienstunfähigkeit. Die Leistungsvoraussetzungen sind mit den Regelungen der Gesetzlichen Rentenversicherung zumindest teilweise vergleichbar.
Auch die berufsständischen Versorgungswerke der Kammerberufe leisten bei einer dauerhaften Minderung der Arbeitskraft nur unter engen Voraussetzungen, z.B. nur bei vollständiger Aufgabe des alten Berufes und Rückgabe der Zulassung/Approbation. Näheres ergibt sich hier aus der Satzung des Versorgungswerkes.
Für die meisten Erwerbstätigen ist daher eine private Berufsunfähigkeitsrente zur finanziellen Absicherung ihrer Arbeitskraft wichtiger denn je. Verschiedene staatliche Förderungen können dabei genutzt werden.
Die Beitragskalkulation richtet sich nach den individuellen Wünschen und persönlichen Merkmalen wie Rentenhöhe und -laufzeit, Eintrittsalter, Beruf und Gesundheitszustand bei Antragstellung. Neben der Prämienhöhe unterscheiden sich die Tarife am Markt auch in der Qualität der Versicherungsbedingungen deutlich.
Eine breite Auswahl bringt natürlich einen höheren Beratungsbedarf mit sich. Dies ist dann die Domäne des Versicherungsmaklers, der mit verschiedenen Gesellschaften zusammenarbeitet und so ein breites Angebot aus einer Hand vorhält.